Brauche ich einen ärztlichen Verordnungsschein?
Ja. Für osteopathische Behandlungen brauchen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein.
Für physiotherapeutische Behandlungen brauchen Sie ebenfalls einen ärztlichen Verordnungsschein. Falls es sich um eine reine Präventivleistung handelt, kann Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung stattfinden.
Wie komme ich zu einer ärztlichen Verordnung?
Eine ärztliche Verordnung erhalten Sie beim niedergelassenen AllgemeinmedizinerInnen, bei FachärztInnen oder gegebenenfalls auch im Spital.
Wie erfolgt die Verrechnung, bzw. gibt es die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung für osteopathische oder physiotherapeutische Behandlungen?
Wir sind Wahltherapeutinnen. Das heißt, es erfolgt von uns keine direkte Kostenverrechnung mit der Krankenkasse. Sie erhalten spätestens nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote. Die Begleichung erfolgt bar oder per Banküberweisung.
Osteopathische Behandlungen können mit vielen Zusatzversicherungen zum Teil oder ganz rückverrechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung und Krankenkasse, ob Kosten übernommen werden können.
Für physiotherapeutische Behandlungen kann eine Kostenrückerstattung bei der Krankenkasse beantragt werden. Gemäß der Tarifbestimmungen wird ein Teil der Kosten zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenrückerstattung nur mit einem rechtzeitig (vor der ersten Therapie) bewilligten Verordnungsschein erfolgen kann!
Eine Kostenrückerstattung oder –übernahme durch Zusatzversicherungen ist in vielen Fällen möglich und abhängig von Ihrem Vertrag. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob und welche Kosten übernommen werden.
Ist eine osteopathische Behandlung meiner Beschwerden sinnvoll?
Individuelle Indikationen für Osteopathie reduzieren sich nicht ausschließlich auf den Bewegungsapparat und erfolgen nach einem persönlichen Gespräch oder nach ärztlicher Empfehlung.
Was passiert bei einer osteopathischen Behandlung?
Einer ostepathischen Behandlung gehen immer ein ausführliches Gespräch (Anamnese), eine statische und dynamische Betrachtung des Körpers sowie eine sorgfältige manuelle und klinische Untersuchung voraus. Unter Einbeziehung div. Befunde (MRT, Röntgen, CT, OP-Berichte, Blutbild,...) kann eine osteopathische Diagnose erstellt und eine Behandlungshypothese formuliert werden. Therapieziele und persönliche Erwartungshaltungen, sowie Grenzen der Therapie werden gemeinsam besprochen. Anschließend wird über unterschiedlichste osteopathische Behandlungstechniken aufgeklärt und informiert. In Absprache mit der/dem Patientin/Patienten werden - ihren/seinen Beschwerden entsprechend - osteopathische Behandlungstechniken angewandt und an die individuellen Voraussetzungen der Person angepasst. Nach der Therapie können Handlungsempfehlungen besprochen werden und abschließend erfolgt eine Evaluation (auch vor der nächsten Behandlung).
Wie oft muss ich zur Therapie kommen?
Die Dauer und die Anzahl der erforderlichen Behandlungen richtet sich nach Art Ihrer Beschwerden und dem individuellen Heilungsverlauf.
Wo sind die Grenzen von osteopathischen oder physiotherapeutischen Behandlungen?
Die osteopathische Behandlung und physiotherapeutische Begleitung hat natürliche Grenzen. Neben den persönlichen Grundvoraussetzungen wie Alter, Vorerkrankungen, Trainingszustand, Ernährungs- und Bewegungsverhalten, genetische Dispositionen, Alkohol-/Tabakkonsum, Medikamente, Drogenabusus, Schlafverhalten, Lebens- und Sozialhygiene, etc. – ist der Therapieerfolg auch abhängig von der Mitarbeit, Kooperation und Compliance der Patientin/des Patienten.
Wie läuft eine Stoßwellenbehandlung ab?
Die Therapeutin oder der Arzt führt eine ausführliche Anamnese durch und lokalisiert die Schmerzzone durch Tastbefund oder Stoßwellenortung und bespricht das Krankheitsbild mit Ihnen. Die Schmerzzone wird mit dem Therapiekopf umkreist, bei gleichzeitigem Einleiten der Stoßwellen. Es kann auf den zu behandelnden Bereich ein Hautgel aufgetragen werden, um die Stoßwellen ohne Energieverluste in den Körper einzuleiten. Die Behandlung dauert zwischen fünf und zwanzig Minuten, je nach Krankheitsbild. Durchschnittlich sind drei bis fünf Sitzungen im Wochenabstand erforderlich. Viele Patienten berichten bereits nach ein bis zwei Sitzungen, schmerzfrei zu sein oder deutlich verminderte Schmerzen zu verspüren. Wiedergewonnene Schmerz- oder Bewegungsfreiheit gibt ein Stück Lebensqualität zurück.
Welche Beschwerden können mit Stoßwellen behandelt werden?
Indikationen z.B.: Chronische Nacken-, Rücken- und Schulterschmerzen, Schmerzsyndrom der Achillessehne (Achillodynie), Fasciitis plantaris, Tennis- oder Golferellbogen (Epicondylitis radialis/ulnaris), Tibiakantensyndrom, Patellar Tendonitis, Tendinosis Calcarea (Kalkschulter), Trochanter-Tendinopathie, Bursitis trochanterica, Muskelverkürzungen (z.B. Wade, Oberschenkel), uvm.
Die Stoßwellentherapie kann auch ergänzend zur Faszien- und Triggerpunkt-Therapie im Rahmen der Physiotherapie eingesetzt werden.